Häufig gestellte Fragen
Welche Auswirkung hat eine Altersteilzeit auf meine Pensionsansprüche?
Während eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses wird der Pflichtbeitrag von den tariflichen Bruttogehaltsbezügen auf Basis der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit erhoben. Während der gesamten Dauer der Altersteilzeit wachsen die Pensionsansprüche also weiter an.
Wie wirkt sich eine Beurlaubung nach Nr. 5.1 MTV auf meine Pensionsansprüche aus?
Was passiert bei Beendigung meines Beschäftigungsverhältnisses?
Was passiert bei einer Ehescheidung / Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Was muss ich tun, um Leistungen aus der Pensionskasse zu beantragen?
Wie hoch sind meine Pensionsansprüche?
Wann werden die Pensionen ausgezahlt?
Wird die Pension bei vorzeitiger Inanspruchnahme (vor Vollendung des 65. Lebensjahres) gekürzt?
Welche Leistungen bekommt mein Ehepartner/eingetragener Lebenspartner bei meinem Tod?
Welche Leistungen bekommen meine Kinder wenn ich sterbe?
Besteht eine Versorgung für meine/n nicht eheliche/n Lebensgefährtin/Lebensgefährten?
Müssen aus meiner Pension Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden?
Weshalb benötigt die Pensionskasse meine Steueridentifikationsnummer?
Beihilfe: Wer sind meine Ansprechpartner?