Wichtiger Hinweis: Abweichende Nettozahlungen der Pensionen ab September 2024

Im September 2024 wurde in vielen Fällen aufgrund der Übernahme der Ruhegeldverwaltung durch die Aon Solutions Germany GmbH der KV-Freibetrag fälschlicher Weise doppelt berücksichtigt, nämlich bei der Pension und dem Ruhegeld. Dieser Fehler ist mit der Zahlung im Oktober 2024 korrigiert worden. Es kann zukünftig sein, dass der KV-Freibetrag nicht mehr für die Pension gemeldet wird, sondern bei einer anderen Versorgung (z.B. dem Ruhegeld), sodass die Nettopension auch zukünftig niedriger ausfällt als zuvor. Insgesamt dürfte es hierdurch zu keiner finanziellen Einbuße kommen. 

Bei Fragen zu Ihrer Leistungsabrechnung wenden Sie sich bitte an das Team der Aon Solutions Germany GmbH (0208/7006-6650).