Rentenpaket II seit 01.01.2026 in Kraft

Das neue Rentenpaket beinhaltet folgende Kernpunkte:

1. Sicherung des Rentenniveaus

  • Die sogenannte Haltelinie wird bis 2031 verlängert
  • Das Rentenniveau bleibt bei mindestens 48 %

Das Rentenniveau gibt an, wieviel Rente jemand bekommt, der 45 Jahre lang immer zum durchschnittlichen Arbeitslohn gearbeitet hat – im Verhältnis zum aktuellen Durchschnittslohn der Gesamtbevölkerung in Deutschland.

2. Mütterrente III

  • Für vor 1992 geborene Kinder werden künftig 3 Jahre Kindererziehungszeit angerechnet (bisher 2,5 Jahre)
  • Gilt ab 01.01.2027
  • Da die technische Umsetzung erst ab 1. Januar 2028 möglich ist, erfolgt 2028 die rückwirkende Zahlung für 2027

3. Finanzierung & Rentenbeitrag

  • Keine Auswirkungen auf den Rentenbeitragssatz durch diese Maßnahmen
  • Vollständige Finanzierung aus Steuermitteln
  • Prognose für den Beitragssatz:
    • 2026: stabil bei 18,6 %
    • 2030: über 20 %
    • 2035: gut 21 %
  • Der Anstieg ab 2027 ist demografisch bedingt, nicht durch das Rentenpaket verursacht

4. Aufhebung des Anschlussverbots

  • Ältere Menschen dürfen nach Renteneintritt wieder sachgrundlos befristet beim früheren Arbeitgeber arbeiten